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MITTEILUNG ÜBER DIE GENEHMIGUNG DES VERGLEICHS RECONNAISSANCE ENERGY AFRICA LTD. WERTPAPIER-SAMMELKLAGE IN KANADA

PR Newswire ·  Jun 29 08:25

Lesen Sie diese Mitteilung sorgfältig, da sie Auswirkungen auf Ihre Rechte haben kann.

TORONTO, 29. Juni 2024 /PRNewswire/ -- Diese Mitteilung richtet sich an alle natürlichen und juristischen Personen, mit Ausnahme gewisser Personen, die mit der Beklagten verbunden sind, nämlich Reconnaissance Africa Ltd. („ReconAfrica"), unabhängig von deren (Wohn-)Sitz, die am oder nach dem 30. Mai 2020 an der TSX Venture Exchange und der Frankfurter Börse notierte Stammaktien von ReconAfrica gekauft oder anderweitig erworben und einige oder alle dieser Wertpapiere bis nach Handelsschluss am 7. September 2021 gehalten haben („Mitglieder der kanadischen Sammelklägergruppe" und der „kanadische Sammelklagezeitraum").

ZWECK DIESER MITTEILUNG
Eine im Namen der Mitglieder der kanadischen Sammelklägergruppe eingereichte geplante Sammelklage (die „kanadische Klage") wurde beigelegt. Der kanadische Vergleich wurde vom Obersten Gerichtshof von British Columbia (das „kanadische Gericht") genehmigt. Diese Mitteilung dient dazu, die Mitglieder der kanadischen Sammelklägergruppe darüber zu informieren, wie sie ein Anspruchsformular bei der Verwaltungsstelle für den kanadischen Anspruch einreichen können, um an der Verteilung des kanadischen Netto-Vergleichsfonds teilzunehmen.

DIE KLAGE
Der Kläger in der kanadischen Klage (der „kanadische Kläger") behauptet, dass ReconAfrica ab Mai 2020 auf fahrlässige Weise geplantes Fracking ankündigte, indem es auf „unkonventionelle" Ressourcen und „Schiefer"-Vorkommen in Namibia hinwies. Im Sprachgebrauch der Industrie sind „unkonventionelle" Ressourcen und/oder „Schiefer"-Vorkommen, Öl- und Gasvorkommen, die durch Fracking gefördert werden müssen. Der kanadische Kläger behauptet, dass ReconAfrica diese Erklärungen fahrlässig abgegeben hat, weil es versäumt hat, den Anlegern Folgendes offenzulegen: (1) ReconAfrica hatte nicht ermittelt, ob Namibia das dort zuvor noch nie angewandte Verfahren des Fracking genehmigen würde, was für die Geschäftspläne von ReconAfrica von zentraler Bedeutung war; und (2) ReconAfrica verfügte über Daten aus seinen Testbohrungen, die ungünstige Aussichten auf eine wirtschaftlich rentable Öl- und Gasförderung erkennen ließen. Diese angeblich verschwiegenen wesentlichen Tatsachen untergruben die öffentlichen Erklärungen von ReconAfrica während des kanadischen Sammelklagezeitraums, wodurch sie irreführend wurden. Als dies öffentlich korrigiert wurde, reagierten die Märkte angeblich sofort und heftig.

ReconAfrica bestreitet alle diese Anschuldigungen.

Die Beilegung der kanadischen Klage ohne ein Schuldanerkenntnis seitens ReconAfrica wurde von Honourable Justice Richter Francis am 20. Juni 2024 genehmigt. Diese Mitteilung enthält eine Zusammenfassung des Vergleichs.

ZUSAMMENFASSUNG DER VERGLEICHSBEDINGUNGEN
ReconAfrica zahlt CAD 5.075.000 Millionen (der „kanadische Vergleichsbetrag") zur vollständigen und endgültigen Beilegung aller in der kanadischen Klage geltend gemachten Ansprüche. Die Honorare für den Anwalt der kanadischen Sammelklägergruppe, einschließlich Auslagen und Steuern, wurden vom Gericht als erste Belastung des kanadischen Vergleichsbetrags in Höhe von dreißig (30) Prozent von 5.075.000 Millionen CAD festgelegt, zuzüglich Auslagen und Steuern. Der kanadische Vergleichsbetrag für die Sammelklägergruppe, abzüglich der Honorare für den kanadischen Anwalt und Auslagen, Verwaltungskosten und Steuern (der „kanadische Netto-Vergleichsbetrag") wird gemäß dem gerichtlich genehmigten kanadischen Verteilungsplan an die kanadische Sammelklägergruppe verteilt. Die globale Vereinbarung und der Vergleichsvertrag vom 27. Februar 2024 (der „Vergleichsvertrag") und der kanadische Verteilungsplan können unter eingesehen werden.

VERFAHREN ZUR EINREICHUNG EINES ENTSCHÄDIGUNGSANSPRUCHS:

STICHTAG FÜR DEN EINGANG DER ENTSCHÄDIGUNGSANSPRÜCHE IST DER 28. OKTOBER 2024

Jedes Mitglied der kanadischen Sammelklägergruppe muss am oder vor dem 28. Oktober 2024 ein ausgefülltes Anspruchsformular einreichen, um am Vergleich teilzunehmen. Das Anspruchsformular kann unter abgerufen oder heruntergeladen werden und ist ebenfalls telefonisch bei der Verwaltungsstelle für die kanadische Klage unter 647.598.8772, Durchwahl 6 erhältlich. Wenn Sie nicht bis zum 28. Oktober 2024 ein ausgefülltes Anspruchsformular einreichen, erhalten Sie keinen Anteil an dem kanadischen Nettoentschädigungsbetrag.

Das kanadische Gericht ernannte Berger Montague (Canada) PC zum Verwalter des Vergleichs. Der Anspruchsverwalter hat unter anderem folgende Aufgaben: (i) Entgegennahme und Bearbeitung von Anspruchsformularen, (ii) Entscheidung über die Berechtigung zur Entschädigung und (iii) Verteilung des Netto-Vergleichsbetrags an berechtigte Mitglieder der kanadischen Sammelklägergruppe. Das Anspruchsformular ist über das gesicherte Online-Antragssystem unter zu übermitteln. Wenn Sie keinen Internetzugang haben, können Sie ebenfalls einen Antragsformular in Papierform einreichen. Das Antragsformular in Papierform kann per Post oder Kurier an folgende Adresse geschickt werden:

ReconAfrica Claims Administrator
330 Bay Street, Suite 505
Toronto, ON M5H 2S8
E-Mail: [email protected]

FRAGEN
Fragen an die Anwälte der Mitglieder der kanadischen Sammelklägergruppe können an folgende Adresse gerichtet werden:

Andrea Hlohinec Morganti
Berger Montague (Kanada) PC
330 Bay Street, Suite 505
Toronto, ON M5H 2S8
Tel: 647.598.8772 Durchwahl 2
E-Mail: [email protected]

AUSLEGUNG
Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Angaben dieser Mitteilung und der Vergleichsvereinbarung haben die Bestimmungen der Vergleichsvereinbarung Vorrang.

Die vorliegende Mitteilung wurde vom Gericht genehmigt. Fragen zum Inhalt dieser Mitteilung sind NICHT an das kanadische Gericht zu richten.

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